Fachgespräch Qualität im ÖRR
29.April 2015 – im Abgeordnetenhaus Berlin – Pro & Contra u.a. auf Basis des Sonderberichtes der KEF (Komission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) – Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Sportberichterstattung, die momentan wesentlich an Werbung und Sponsoring gekoppelt ist.
mit II Dr. Reinhart Binder Justitiar und Direktor Recht und Unternehmensentwicklung, Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) II Inka Müller-Schmäh Geschäftsführerin Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter e.v. (VSA) und FIFA-Schiedsrichterin II Stefan Gelbhaar Mitglied des Abgeordnetenhauses (Sprecher für Medien- und Netzpolitik), Rundfunkrat II Notker Schweikhardt Mitglied des Abgeordnetenhauses (Sprecher für Kultur- und Kreativwirtschaft, Sportausschuss) II Uta Belkius Veranstaltung und Moderation
Contra _Dr. Binder/rbb plädiert, gestützt auf den Sonderbericht der KEF, für eine Beibehaltung von Werbung und Sponsoring. Größte Befürchtung ist der Wegfall dieser Einnahmen, die haushalterisch nur einen geringen Anteil (3-4% der Gebührenerträge) ausmachen, aber einen flexiblen Einsatz ermöglichen. Die Sendeanstalten sind der Meinung, Werbung gehört zur Alltagskultur und stört das Publikum nicht. _ Da der Sportberichterstattung von Anbeginn der Sendegeschichte eine maßgebliche Rolle in der Programmgestaltung sowie im Einkauf von Senderechten zukommt, bildete das auch in unserer Diskussion einen exemplarischen Schwerpunkt. Inka Müller-Schmäh befürchtet bei einem Werbe-Sponsoring-Verbot Nachteile im Einkauf von Lizenzen auf Senderseite und erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung von Sportvereinen auf der anderen.
Pro _ Werbefreiheit garantiert die Unabhängigkeit der Sendeanstalten _Werbefreiheit im ÖRR ist ein Kulturgut -> steht gemäß Programmauftrag für vom ökonomischen Markt unabhängige, publizistische Werte wie: Information, Bildung, Unterhaltung… _Wegfallende Einnahmen können durch eine andere Programmpolitk kompensiert werden (siehe Olympia) oder ggf. durch zu prüfende Strukturreformen _Einen Etat für den flexiblen Einsatz von Programmmitteln könnte man auch über einen dafür zweckgebundenen Rückstellungsfonds gewährleisten _Eine Funktion als Werbemarktkorrektiv gegen Monopolisierung im Privatsenderbereich (wie von der KEF gewünscht) ist nicht Aufgabe des ÖRR
Protokoll 8_gk_oeff-rr_werbefreiheit_protokoll_20150720 II
Hintergrundinformation KEF_Sonderbericht_2014 II
mehreinklappen